Stadtwerke Dülmen GmbH

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Netznutzung Gasnetz

3 Paragrafen-Zeichen

Der von der Stadtwerke Dülmen GmbH am 31.01.2006 nach § 23a Abs. 1.3 EnWG beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME NRW) gestellte Antrag auf Genehmigung von Gasnetznutzungsentgelten ist mit Schreiben vom 16.01.2008 beschieden worden. Die Genehmigung der nachfolgend aufgeführten Netznutzungsentgelte ist ab dem 01.01.2008 und bis zum 31.12.2008 erteilt worden.
 
Die bislang gültigen Netznutzungsentgelte wurden von dem MWME NRW als Landesregulierungsbehörde mit Genehmigungsbescheid vom 16.01.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 genehmigt.

Mit Bescheid vom 13.11.2008 hat die Landesregulierungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Erlösobergrenze im Vereinfachten Verfahren gem. §§ 4, 24 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für die erste Regulierungsperiode (2009 bis 2012) bezogen auf das Gasverteilnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH festgelegt. Diese festgelegte Erlösobergrenze ist gem. § 17 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH umgesetzt und der Landesregulierungsbehörde vorgelegt worden.

Netznutzungsentgelte

Die Stadtwerke Dülmen GmbH gewährt den Transportkunden die Netznutzung des Endverteilnetzes gemäß den nachstehend aufgeführten Preisblättern und nach Maßgabe der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) vom 07.07.2005 und den Verordnungen über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung) und über die Entgelte für den Zugang zu Gasverteilnetzen (Gasnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005 sowie ab dem 01.01.2009 entsprechend der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Für die Netznutzung wird ein Entgelt fällig, das aus den nachfolgend dargestellten und genehmigten Preisblättern für die ganzjährige Netznutzung zu ermitteln ist.
 
Das Gesamtentgelt für den Zugang zum Gasverteilnetz setzt sich zusammen aus den Netznutzungsentgelten der genehmigten Preisblätter zuzüglich der gewälzten Kosten vorgelagerter Netze bis zum virtuellen Handelspunkt. Zusätzlich sind die Entgelte für Abrechnung und Messung sowie die Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer zu entrichten. 

Entgelte für unterjährige Netznutzung

Das Preissystem der Stadtwerke Dülmen GmbH gilt für die Nutzung von Netzkapazitäten, die ganzjährig bereitgestellt werden. Eine unterjährige Netznutzung wird auf Antrag angeboten, wenn eine Lastgangmessung vorhanden ist. Es wird für den Zeitraum eines Monats, einer Woche sowie eines Tages ein unterjähriger Vertrag angeboten, dessen Unterjährigkeitsfaktoren in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind.

Unterjährigkeitsfaktor für den Zeitraum 

Monat

Woche

Tag

Winterhalbjahr (01.10. bis 31.03.)

25%

12%

5%

Sommerhalbjahr (01.04. bis 30.09.)

15%

7%

3%

 
Im Falle der unterjährigen Netznutzung wird der Leistungspreis für die vertraglich vereinbarte Dauer mit dem dazugehörigen Unterjährigkeitsfaktor gewichtet. Die Höhe des Arbeitspreises bleibt hiervon unberührt.

Konzessionsabgabe

Den Entgelten für die Nutzung ist gemäß der Konzessionsabgabenverordnung die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Dülmen abgeführt wird, hinzuzurechnen. 

Sie beträgt: 

Verbrauchsart

Entgelt  

0 – 3.000 KWh

0,61 ct / KWh

3.001 – 10.000 KWh

0,27 ct / KWh

10.001 KWh
und mehr

0,03 ct / KWh

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 19 %) berechnet. Bei einer gesetzlichen festgelegten Änderung des Prozentsatzes der Umsatzsteuer (MwSt) wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen.

Gasnetzzugangsbedingungen

Die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Dülmen GmbH zur Belieferung von Gas an Letztverbraucher erfolgt unter Berücksichtigung der NZB der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 29.07.2008.

Veröffentlichung nach §§ 23 und 27 GasNEV

Strukturklassen 
Stand: 01.04.2012

Länge des Gasleitungsnetzes ohne Hausanschlussleitungen

Druckbereich

2008

2009

2010

2011

Hochdrucknetz

19 km

19 km

19 km

19 km

Mitteldrucknetz

94 km

96 km

98 km

99 km

Niederdrucknetz

106 km

106 km

106 km

106 km

 

 

 

Leitungsdurchmesserklasse der Hochdruckebene

Leitungsdurchmesserklasse

2008  

2009

2010

2011

Klasse F

19 km

19 km

19 km

19 km

  

 

 

Anzahl der Ausspeisepunkte in den Druckstufen

Druckbereich

2008

2009

2010

2011

Hochdrucknetz

14

14

14

14

Mitteldrucknetz

20

20

20

20

Niederdrucknetz

8.329

8.329

8.432

8534

 

 

Ausgespeiste Jahresarbeit

Ausspeisemenge

2008

2009

2010

2011

Gesamt

323.886,2 MWh

320.296,5 MWh

374.665 MWh

322.980 MWh

 

 

Jahreshöchstlast der Ausspeisung 

max. Stundenleistung

2008

2009

2010

2011

zeitgleiche Gesamtleistung

109.389 kWh/h

131.067 kWh/h

128.124 kWh/h

115.475 kWh/h

Zeitpunkt des Auftretens

31.12.2008
09:00 Uhr

09.01.2009
08:00 Uhr

27.01.2010
08:00 Uhr

22.02.2011
08:00 Uhr

Netzkopplungspunkte (Stand 27.03.2007)

Bezeichnung

vorgelagerter Netzbetreiber

Gauß-Krüger-Koordinate

EISO / EIC-Code des Netz kopplungspunktes

Dülmen, Hausdülmen, Linnertstraße

70096

2586720 - 5742858

37Z000000001011D

Dülmen, Rödder, Markenweg

70096

2591982 - 5744856

37Z000000001012B

Dülmen, Rorup, Letter Straße

70096

2586694 - 5751994

37Z0000000010139

Dülmen, Westhagen

70096

2587380 - 5744404

37Z0000000010147

Marktgebiet Gas  
 
Die Netze der Stadtwerke Dülmen GmbH sind über die vorgenannten Netzkopplungspunkte mit dem Marktgebiet NCG H-Gas der NetConnect Germany GmbH & Co. KG verbunden.

 

Gasnetzkarte 
 
Nach § 22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, eine gemeinsame Gasnetzkarte in elektronischer Form für Deutschland zu veröffentlichen. Die Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung hat der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) übernommen und stellt die Gasnetzkarte öffentlich zur Verfügung.

 

Netzbeschreibung 
 
Die Stadtwerke Dülmen GmbH versorgt die letztverbrauchenden Kunden im Gebiet der Stadt Dülmen mit den Ortsteilen Buldern, Hiddingsel, Hausdülmen, Merfeld und Rorup mit Erdgas über die Netzkopplungspunkte 1 bis 4. 

 

Gasbeschaffenheit

 

Systemdienstleistungen 
    
Basis-Bilanzausgleich nach § 30 Abs. 1 Satz 2 und erweiterter Bilanzausgleich nach § 26 Abs. 2 GasNZV wird nicht angeboten.

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Wäschetrockner = Stromfresser

Wäschetrockner sind wahre Energiefresser. Ein einziger Trockenvorgang kostet etwa 50 Cent. Deshalb beim Neukauf eines Trockners auf den Energieverbrauch achten. Am sparsamsten sind Schranktrockner, die allerdings eine lange Trockenzeit haben. Ablufttrockner haben einen höheren Verbrauch und benötigen einen Abluftschlauch, um die Feuchtigkeit der Wäsche abzuleiten. Kondenstrockner benötigen keinen Abluftschlauch, verbrauchen aber mehr Energie.


 
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