
Der von der Stadtwerke Dülmen GmbH am 31.01.2006 nach § 23a Abs. 1.3 EnWG beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME NRW) gestellte Antrag auf Genehmigung von Gasnetznutzungsentgelten ist mit Schreiben vom 16.01.2008 beschieden worden. Die Genehmigung der nachfolgend aufgeführten Netznutzungsentgelte ist ab dem 01.01.2008 und bis zum 31.12.2008 erteilt worden.
Die bislang gültigen Netznutzungsentgelte wurden von dem MWME NRW als Landesregulierungsbehörde mit Genehmigungsbescheid vom 16.01.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 genehmigt.
Mit Bescheid vom 13.11.2008 hat die Landesregulierungsbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Erlösobergrenze im Vereinfachten Verfahren gem. §§ 4, 24 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) für die erste Regulierungsperiode (2009 bis 2012) bezogen auf das Gasverteilnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH festgelegt. Diese festgelegte Erlösobergrenze ist gem. § 17 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH umgesetzt und der Landesregulierungsbehörde vorgelegt worden.
Die Stadtwerke Dülmen GmbH gewährt den Transportkunden die Netznutzung des Endverteilnetzes gemäß den nachstehend aufgeführten Preisblättern und nach Maßgabe der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) vom 07.07.2005 und den Verordnungen über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung) und über die Entgelte für den Zugang zu Gasverteilnetzen (Gasnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005 sowie ab dem 01.01.2009 entsprechend der Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Für die Netznutzung wird ein Entgelt fällig, das aus den nachfolgend dargestellten und genehmigten Preisblättern für die ganzjährige Netznutzung zu ermitteln ist.
Das Gesamtentgelt für den Zugang zum Gasverteilnetz setzt sich zusammen aus den Netznutzungsentgelten der genehmigten Preisblätter zuzüglich der gewälzten Kosten vorgelagerter Netze bis zum virtuellen Handelspunkt. Zusätzlich sind die Entgelte für Abrechnung und Messung sowie die Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer zu entrichten.
Das Preissystem der Stadtwerke Dülmen GmbH gilt für die Nutzung von Netzkapazitäten, die ganzjährig bereitgestellt werden. Eine unterjährige Netznutzung wird auf Antrag angeboten, wenn eine Lastgangmessung vorhanden ist. Es wird für den Zeitraum eines Monats, einer Woche sowie eines Tages ein unterjähriger Vertrag angeboten, dessen Unterjährigkeitsfaktoren in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind.
Unterjährigkeitsfaktor für den Zeitraum | |||
Monat | Woche | Tag | |
Winterhalbjahr (01.10. bis 31.03.) | 25% | 12% | 5% |
Sommerhalbjahr (01.04. bis 30.09.) | 15% | 7% | 3% |
Im Falle der unterjährigen Netznutzung wird der Leistungspreis für die vertraglich vereinbarte Dauer mit dem dazugehörigen Unterjährigkeitsfaktor gewichtet. Die Höhe des Arbeitspreises bleibt hiervon unberührt.
Den Entgelten für die Nutzung ist gemäß der Konzessionsabgabenverordnung die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Dülmen abgeführt wird, hinzuzurechnen.
Sie beträgt:
Verbrauchsart | Entgelt |
0 – 3.000 KWh | 0,61 ct / KWh |
3.001 – 10.000 KWh | 0,27 ct / KWh |
10.001 KWh | 0,03 ct / KWh |
Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 19 %) berechnet. Bei einer gesetzlichen festgelegten Änderung des Prozentsatzes der Umsatzsteuer (MwSt) wird eine entsprechende Anpassung vorgenommen.
Die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Dülmen GmbH zur Belieferung von Gas an Letztverbraucher erfolgt unter Berücksichtigung der NZB der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung in der Änderungsfassung vom 29.07.2008.
Strukturklassen
Stand: 01.04.2012
Länge des Gasleitungsnetzes ohne Hausanschlussleitungen | |||||
Druckbereich | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
Hochdrucknetz | 19 km | 19 km | 19 km | 19 km | |
Mitteldrucknetz | 94 km | 96 km | 98 km | 99 km | |
Niederdrucknetz | 106 km | 106 km | 106 km | 106 km | |
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Leitungsdurchmesserklasse der Hochdruckebene | |||||
Leitungsdurchmesserklasse | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
Klasse F | 19 km | 19 km | 19 km | 19 km | |
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Anzahl der Ausspeisepunkte in den Druckstufen | |||||
Druckbereich | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
Hochdrucknetz | 14 | 14 | 14 | 14 | |
Mitteldrucknetz | 20 | 20 | 20 | 20 | |
Niederdrucknetz | 8.329 | 8.329 | 8.432 | 8534 | |
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Ausgespeiste Jahresarbeit | |||||
Ausspeisemenge | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
Gesamt | 323.886,2 MWh | 320.296,5 MWh | 374.665 MWh | 322.980 MWh | |
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Jahreshöchstlast der Ausspeisung | |||||
max. Stundenleistung | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
zeitgleiche Gesamtleistung | 109.389 kWh/h | 131.067 kWh/h | 128.124 kWh/h | 115.475 kWh/h | |
Zeitpunkt des Auftretens | 31.12.2008 | 09.01.2009 | 27.01.2010 | 22.02.2011 | |
Netzkopplungspunkte (Stand 27.03.2007) | |||||
Bezeichnung | vorgelagerter Netzbetreiber | Gauß-Krüger-Koordinate | EISO / EIC-Code des Netz kopplungspunktes | ||
Dülmen, Hausdülmen, Linnertstraße | 70096 | 2586720 - 5742858 | 37Z000000001011D | ||
Dülmen, Rödder, Markenweg | 70096 | 2591982 - 5744856 | 37Z000000001012B | ||
Dülmen, Rorup, Letter Straße | 70096 | 2586694 - 5751994 | 37Z0000000010139 | ||
Dülmen, Westhagen | 70096 | 2587380 - 5744404 | 37Z0000000010147 | ||
Marktgebiet Gas
Die Netze der Stadtwerke Dülmen GmbH sind über die vorgenannten Netzkopplungspunkte mit dem Marktgebiet NCG H-Gas der NetConnect Germany GmbH & Co. KG verbunden.
Gasnetzkarte
Nach § 22 der Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, eine gemeinsame Gasnetzkarte in elektronischer Form für Deutschland zu veröffentlichen. Die Umsetzung und regelmäßige Aktualisierung hat der Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) übernommen und stellt die Gasnetzkarte öffentlich zur Verfügung.
Netzbeschreibung
Die Stadtwerke Dülmen GmbH versorgt die letztverbrauchenden Kunden im Gebiet der Stadt Dülmen mit den Ortsteilen Buldern, Hiddingsel, Hausdülmen, Merfeld und Rorup mit Erdgas über die Netzkopplungspunkte 1 bis 4.
Gasbeschaffenheit
Systemdienstleistungen
Basis-Bilanzausgleich nach § 30 Abs. 1 Satz 2 und erweiterter Bilanzausgleich nach § 26 Abs. 2 GasNZV wird nicht angeboten.
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