
Hier stellen wir Ihnen aktuelle Formulare, Informationsmaterial, Gesetzestexte und sonstige Downloads zur Verfügung.
Seit dem 01.01.2012 bieten wir Ihnen an, mittels des sog. Gutschriftverfahrens kostenlos für Sie ihre Abrechnung vorzunehmen.
Dies ist uns möglich, wenn Sie uns bis zum 15. Januar eines jeden Jahres den von Ihnen am 31.12. abgelesenen Zählerstand Ihrer EEG-Anlage unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und des Standortes der Anlage und versehen mit Ihrer Unterschrift schriftlich mitteilen.
Wir werden unter Berücksichtigung ggf. geleisteter Abschlagszahlungen eine Gutschrift erstellen, die wie eine gewöhnliche Rechnung entweder ein Guthaben oder aber einen Restbetrag ausweist.
Gemäß § 21b Abs. 2 EnWG kann der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen und/oder die Messung durch einen vom Netzbetreiber unabhängigen Dritten vorgenommen werden. Der Messstellenbetreiber bzw. der Messdienstleister und der Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, zur Ausgestaltung ihrer rechtlichen Beziehung einen Vertrag (Messstellen- bzw. Messrahmenvertrag) zu schließen.
Sollten Sie aktuell von Anschlussnehmern im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen mit der Übernahme von Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen und / oder der Messung beauftragt worden sein, bitten wir um entsprechenden Nachweis.
Bitte senden Sie uns zwei Exemplare ausgefüllt und unterschrieben zurück. Einen von uns unterzeichneten Vertrag lassen wir Ihnen dann umgehend zukommen.
Die entsprechenden Verträge und Anlagen stehen nachfolgend zur Verfügung:
Günstiges Gas
Wir haben unser evivo-Angebot für Sie verlängert! Jetzt profitieren!
Mehr Kundenservice
Am Donnerstag sind unsere Kunden-
betreuer nun bis 18 Uhr für Sie da.
02594 3497
02594 791440
02594 7900-0
Bei Störungen
Strom
Gas / Wasser
Allgemein
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Liegen Sie mit Ihrem Energieverbrauch im Durchschnitt? Wir sagen Ihnen mit unserem Stromcheck für Haushalte, wie Sie Ihren persönlichen Energie- verbrauch optimieren können.
Wir empfehlen Ihnen besonders sparsame Haushaltsgeräte.
Die Außenbeleuchtung vor Hauseingängen, im Garten oder an der Garage muss nicht die ganze Nacht brennen. Ein Bewegungsmelder sorgt für kleines Geld dafür, dass die Lampen erst bei Bedarf eingeschaltet und nach einigen Minuten wieder ausgeschaltet werden. Muss die Außenbeleuchtung länger brennen, verwenden Sie Energiesparlampen.