
Hier stellen wir Ihnen aktuelle Formulare, Informationsmaterial, Gesetzestexte und sonstige Downloads zur Verfügung.
Seit dem 01.01.2012 bieten wir Ihnen an, mittels des sog. Gutschriftverfahrens kostenlos für Sie ihre Abrechnung vorzunehmen.
Dies ist uns möglich, wenn Sie uns bis zum 15. Januar eines jeden Jahres den von Ihnen am 31.12. abgelesenen Zählerstand Ihrer EEG-Anlage unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und des Standortes der Anlage und versehen mit Ihrer Unterschrift schriftlich mitteilen.
Wir werden unter Berücksichtigung ggf. geleisteter Abschlagszahlungen eine Gutschrift erstellen, die wie eine gewöhnliche Rechnung entweder ein Guthaben oder aber einen Restbetrag ausweist.
Gemäß § 21b Abs. 2 EnWG kann der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen und/oder die Messung durch einen vom Netzbetreiber unabhängigen Dritten vorgenommen werden. Der Messstellenbetreiber bzw. der Messdienstleister und der Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, zur Ausgestaltung ihrer rechtlichen Beziehung einen Vertrag (Messstellen- bzw. Messrahmenvertrag) zu schließen.
Sollten Sie aktuell von Anschlussnehmern im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen mit der Übernahme von Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen und / oder der Messung beauftragt worden sein, bitten wir um entsprechenden Nachweis.
Bitte senden Sie uns zwei Exemplare ausgefüllt und unterschrieben zurück. Einen von uns unterzeichneten Vertrag lassen wir Ihnen dann umgehend zukommen.
Die entsprechenden Verträge und Anlagen stehen nachfolgend zur Verfügung: